Hygiene im Kindergarten

Gesetzliche Vorgaben für Kindereinrichtungen

Die Hygiene im Kindergarten ist nicht erst seit Corona ein wichtiges Thema. Wo täglich viele Kinder aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, besteht zwangsläufig ein höheres Krankheitsrisiko – für Kinder, Betreuer und auch Eltern. Kinder haben meist noch kein vollständig ausgebildetes Immunsystem und Infektionen können sich schnell ausbreiten. Zum Gesundheitsschutz von Kindern, Betreuerinnen und Betreuern gelten daher bestimmte Hygieneregeln. Diese sind vor allem in zwei gesetzlichen Regelwerken festgelegt:

  • Infektionsschutzgesetz (ISFG): Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Kitas und andere Kindereinrichtungen wie Schulen dazu, einen Hygieneplan und Reinigungsplan zu erstellen. Die Kindergartenleiterin oder der Kindergartenleiter sind dafür verantwortlich, dass die Hygienepläne in der Einrichtung auch umgesetzt werden. Im Falle einer Infektion müssen die Kitas den Eltern und gegebenenfalls auch den Gesundheitsämtern Bescheid geben.

  • Biostoff-Verordnung (BioStoffV)/Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250:
    Diese Verordnung soll die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, die während ihrer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen in Berührung kommen, von denen eine potenzielle Gefahr ausgeht. Hier ist die Basishygiene mit der Handhygiene und der Flächenhygiene einzuhalten. Für Personal mit einer erhöhten Infektionsgefahr – wie sie beispielsweise beim Wickeln entstehen kann – gilt eine höhere Schutzstufe. Dafür müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden – beispielsweise die korrekte Entsorgung von Biostoffen und das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung.

Hygieneplan und Reinigungsplan erstellen

Das Infektionsschutzgesetz schreibt laut § 36 IfSG für die Hygiene im Kindergarten und der Kindertagesstätte zwar Hygienepläne vor – jedoch nicht, wie diese im Einzelnen auszusehen haben. Das Ziel soll es sein, Infektionskrankheiten zu verhindern und die Gesundheit zu schützen. Auch ein pädagogischer Ansatz wird dabei verfolgt: So hat die Hygiene in Kita oder Kindergarten auch das Ziel, die Kinder grundlegende Hygieneregeln im Alltag zu lehren.

 

 

Der Hygieneplan im Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung muss unter anderem für die folgenden Bereiche gelten:

  • Flure und Gruppenräume
  • Sanitärräume und Toiletten
  • Schlafräume, Sporträume und Spielräume
  • Krabbel- und Wickelecke
  • Krankenraum oder Erste-Hilfe-Raum
  • Küche und Essensräume

Hygienemaßnahmen im Kindergarten

Die Hygieneverordnung in Kindergarten und Kindertagesstätte schreibt verschiedene Maßnahmen vor. So muss beispielsweise bei der Essensausgabe gewährleistet werden, dass die Auflagen der Lebensmittelhygiene eingehalten werden. Bei Erkrankungen wie Magen-Darm-Erkrankungen, Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Kopfläusen oder Krätze gelten verschärfte Schutzmaßnahmen.

Neben dem Hygieneplan muss zusätzlich auch ein Plan für die Reinigung erstellt werden. Er sollte konkret die Bereiche, Intervalle und Maßnahmen der Reinigung festlegen. So sollten die Fußböden beispielsweise feucht gereinigt werden, Teppiche möglichst täglich gesaugt werden. Besondere Beachtung gilt dem Wickelbereich: Er muss nach jeder Benutzung gründlich desinfiziert werden. Dabei sollten Einweghandschuhe getragen werden und Windeln sind in geschlossenen Säcken zu entsorgen.

Handhygiene im Kindergarten

Auch die richtige Handhygiene ist Teil der Hygienemaßnahmen im Kindergarten. Gerade kleine Kinder fassen nahezu alles in ihrer Umgebung mit den Händen an. Die Infektionsübertragung erfolgt zu rund 80 Prozent über den Handkontakt. Das Robert-Koch-Institut hat für die Händehygiene klare Richtlinien erlassen. Dazu gehören beispielsweise die Handdesinfektion nach Kontakt mit infektiösen Kindern, nach dem Wickeln, der Wundversorgung, dem Reinigen sowie vor der Essenszubereitung. Auch das regelmäßige Händewaschen ist wichtig. Dabei sollen schon Kinder die richtige Technik zum Waschen der Hände erlernen. Eine sorgsame Handpflege macht die Hände resistenter gegenüber Keimen und die Haut toleranter gegenüber Desinfektionsmitteln.

Flächenhygiene im Kindergarten

Infektionserreger werden nicht nur über die Hände, sondern auch über Kontaktflächen übertragen. Die Flächenhygiene steht daher in der Kita ebenfalls im Fokus. Für die verschiedenen Bereiche sind jeweils bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsintervalle vorgeschrieben. Zunächst wird sichtbarer Schmutz entfernt, bei der Desinfektion können bis zu 99,99 Prozent aller Krankheitserreger eliminiert werden. Wichtig ist dabei, dass die Flächendesinfektion korrekt durchgeführt wird.

So empfiehlt das Robert-Koch-Institut, nach der Scheuer-Wischtechnik vorzugehen: Das mit Desinfektionsmittel getränkte Wischtuch wird mit leichtem Druck über die Flächen geführt, bis die Fläche lückenlos befeuchtet ist. Danach muss das Desinfektionsmittel die vom Hersteller vorgegebene Zeit einwirken. Als Maßnahme zur Hygiene ist die Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion immer vorzuziehen, da bei dieser Lücken verbleiben können.

Checkliste – diese Bereiche müssen täglich gereinigt werden

Besonders sensible Bereiche in Kitas müssen täglich gereinigt werden und sollten im Reinigungsplan Berücksichtigung finden. Dazu gehören:

  • Fußböden
  • Tische
  • Teppiche
  • Sanitäreinrichtungen
  • Türgriffe
  • Waschbecken
  • Töpfchen
  • Geschirrtücher und Reinigungstücher
  • Wickelbereich
  • Küche (nach Benutzung)

Umfassende Informationen zu den Maßnahmen für die richtige Reinigung, die Handhygiene und Flächenhygiene finden Sie auf der Internetpräsenz des Robert-Koch-Institutes.